TOP Ö 11: Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.06.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow

Beschluss Nr. : 178-28/19

Die Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2019 für die Kita „Schwalbennest“ in Kritzmow und beschließt ab 01.06.2019 folgende kommunale Anteile

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

      370,03 €

      370,02 €

Kinderkrippe Teilzeit

      222,02 €

      222,01 €

Kinderkrippe halbtags

      148,01 €

      148,01 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

      187,21 €

      187,21 €

Kindergarten Teilzeit

      112,33 €

      112,32 €

Kindergarten halbtags

        74,89 €

        74,88 €

 

 

 

Hort ganztags

        99,13 €

        99,13 €

Hort Teilzeit

        59,48 €

        59,47 €

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.

Herr Stamer erklärt die Geschwisterkinderregelung ab 2019.

Ab Januar 2019 wurde die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung eingeführt, um die Eltern zu entlasten. Ab dem zweiten Kind in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege bezahlen Eltern keine Gebühren mehr.

Ab Januar 2020 ist die komplette Beitragsfreiheit der Eltern für die Kindertagesförderung geplant.

 

Die Gemeindevertretung fasst nach Information folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen