Sitzung: 15.05.2019 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: VO/BV/40-0649/2019
Beschluss Nr.
: 141-23/19
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu ändern (7. Änderung). Der Änderungsbereich umfasst die
Liegenschaft Holunderweg 19 in Stäbelow (Flst. 26/4, 207/5, 208/13, 209/6,
Gmk. Stäbelow, Flur 1). Mit der Planänderung werden folgende Ziele
verfolgt: - Neuordnung und Zusammenfassung der
überbaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Holunderweg 19; - Zulassung einer Bebauung mit 2
Vollgeschossen auf dem Gesamtgrundstück. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Der Entwurf der 7. Änderung des B-Planes
Nr. 05 vom 01.04.2019 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlage
1, 2). |
4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen. |
Herr Brügge und Frau
Brügge-Wegner erklären sich gemäß § 24 Abs.1 Kommunalverfassung M-V für
befangen und verlassen den Sitzungsraum.
Herr Zschoch äußert sich
irritiert zu der ihm neuen Formulierung in der Begründung:
„Dabei sollen u. a. auch
Wohnungsangebote für Senioren sowie
Mitarbeiterwohnungen für einen
ortsansässigen Baubetrieb entstehen.“. Dies wäre in der Bauausschusssitzung
nicht so beraten worden.
Der Bürgermeister und Herr
Reincke begründen das beabsichtigte Angebot von
Mitarbeiterwohnungen.
Nach Beratung und
Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |