TOP Ö 7: 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 „Dorfmitte“, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss Nr. : 141-23/19

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu ändern

(7. Änderung).

Der Änderungsbereich umfasst die Liegenschaft Holunderweg 19 in Stäbelow (Flst. 26/4, 207/5, 208/13, 209/6, Gmk. Stäbelow, Flur 1).

Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt:

-      Neuordnung und Zusammenfassung der überbaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Holunderweg 19;

-      Zulassung einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen auf dem Gesamtgrundstück.

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.

3.

Der Entwurf der 7. Änderung des B-Planes Nr. 05 vom 01.04.2019 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlage 1, 2).

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Brügge und Frau Brügge-Wegner erklären sich gemäß § 24 Abs.1 Kommunalverfassung M-V für befangen und verlassen den Sitzungsraum.

 

Herr Zschoch äußert sich irritiert zu der ihm neuen Formulierung in der Begründung:

„Dabei sollen u. a. auch Wohnungsangebote für Senioren sowie Mitarbeiterwohnungen für einen ortsansässigen Baubetrieb entstehen.“. Dies wäre in der Bauausschusssitzung nicht so beraten worden.

Der Bürgermeister und Herr Reincke begründen das beabsichtigte Angebot von

Mitarbeiterwohnungen.

Nach Beratung und Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen