TOP Ö 10: B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 177-28/19

1.

Die zum Entwurf vom 10.03.2016 und zum überarbeiteten Entwurf vom 28.09.2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 21 für das Gebiet „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ in Kritzmow nordwestlich des NETTO-Marktes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 21 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Die Satzung über den Bebauungsplans Nr. 21 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Henke nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Anschließend wird folgender Beschluss zur Abstimmung gestellt: