Sitzung: 16.05.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/FV/70-0768/2019
Beschluss Nr.:
157-24/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5
Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2013.
Herr Matthies
erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und wirkt weder an der
Beratung noch an der Beschlussfassung mit.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen
zum 31. Dezember 2013 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst sowie einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister
für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |