TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 157-24/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV   M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013.

 

 


Herr Matthies erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst sowie einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen