Sitzung: 16.05.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0767/2019
Beschluss Nr.:
156-24/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 25.03.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 222.856,92 EUR wird gemäß § 44
Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2013 17.768.242,73
EUR
Eigenkapital per
31.12.2013 11.811.435,44
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2013 (Nr.37) -222.856,92 EUR
Ergebnisvortrag aus
dem Haushaltsvorjahr (Nr. 38) 325.302,18 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2013 (Nr. 42) -499.514,89 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016
ist gegeben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.03.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde
Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft, das Ergebnis in
seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss
der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 25.03.2019
festzustellen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |