TOP Ö 8: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013

Beschluss Nr.: 156-24/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 25.03.2019 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 222.856,92 EUR wird gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2013                                                                                    17.768.242,73 EUR

Eigenkapital per 31.12.2013                                                                                      11.811.435,44 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2013 (Nr.37)                       -222.856,92 EUR

Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr (Nr. 38)                                            325.302,18 EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2013 (Nr. 42)                                                                         -499.514,89 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

 

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.03.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom 25.03.2019 festzustellen.

 

 

 


Abstimmung:

10

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