Sitzung: 11.04.2019 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: VO/BV/20-0943/2019
Beschluss Nr.
131-18/19
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Alte Milchviehanlage“
gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Planungsziele: Mit
dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des Plangebietes im Norden
von Elmenhorst mit Wohn- und Ferienhäusern planungsrechtlich geregelt werden.
Der vorhandene Wohnmobilstellplatz soll gesichert und neu geordnet werden. Die
alte Milchviehanlage soll als Wohngebiet überplant werden. Östlich der
Milchviehanlage soll ein Ferienhausgebiet entwickelt werden (SO FH). Westlich
der Milchviehanlage soll der Wohnmobilstellplatz mit Wochenend- bzw.
Ferienhäusern berücksichtigt werden (SO WF). Am nördlichen Ortsrand ist ein
Radwanderweg anzulegen.
2. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
21 umfasst die in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen
W13a und b sowie W14a und b, als Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO FH) und als
Sondergebiet Wohnmobilplatz und Wochenend- bzw. Ferienhäuser (SO WF)
dargestellten Bereiche nördlich der Wohnbebauung an der Hauptstraße, östlich
der Rinderstallanlage und westlich des Pappelweges in Elmenhorst und ist ca. 10
ha groß.
Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Bauausschussvorsitzende stellt klar, dass die Gebietsabgrenzung des B-Planes 21
entsprechend der Zeichnung des gültigen Flächennutzungsplanes erfolgt und der
Beschluss entsprechend gefasst wird. (Durch die sehr dick gestrichelte Linie im
Übersichtsplan in der Anlage des Beschlusses, ist der Geltungsbereich nicht
genau zu erkennen gewesen.)
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
7 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |