TOP Ö 14: Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 21 "Alte Milchviehanlage" der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss Nr. 131-18/19

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Alte Milchviehanlage“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Planungsziele: Mit dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des Plangebietes im Norden von Elmenhorst mit Wohn- und Ferienhäusern planungsrechtlich geregelt werden. Der vorhandene Wohnmobilstellplatz soll gesichert und neu geordnet werden. Die alte Milchviehanlage soll als Wohngebiet überplant werden. Östlich der Milchviehanlage soll ein Ferienhausgebiet entwickelt werden (SO FH). Westlich der Milchviehanlage soll der Wohnmobilstellplatz mit Wochenend- bzw. Ferienhäusern berücksichtigt werden (SO WF). Am nördlichen Ortsrand ist ein Radwanderweg anzulegen.

2. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 umfasst die in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen W13a und b sowie W14a und b, als Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO FH) und als Sondergebiet Wohnmobilplatz und Wochenend- bzw. Ferienhäuser (SO WF) dargestellten Bereiche nördlich der Wohnbebauung an der Hauptstraße, östlich der Rinderstallanlage und westlich des Pappelweges in Elmenhorst und ist ca. 10 ha groß.

Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Bauausschussvorsitzende stellt klar, dass die Gebietsabgrenzung des B-Planes 21 entsprechend der Zeichnung des gültigen Flächennutzungsplanes erfolgt und der Beschluss entsprechend gefasst wird. (Durch die sehr dick gestrichelte Linie im Übersichtsplan in der Anlage des Beschlusses, ist der Geltungsbereich nicht genau zu erkennen gewesen.)

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen