TOP Ö 7: Beschluss - Bestellung ehrenamtliche Seniorenbetreuerin und Gewährung einer Aufwandsentschädigung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 95-23/19

Die Gemeindevertretung Pölchow bestellt ab dem 10.04.2019 eine ehrenamtliche Seniorenbetreuerin in der Gemeinde.

Die Tätigkeit umfasst in Abstimmung mit der Bürgermeisterin die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Seniorenbetreuung und eigenständige Organisation von Veranstaltungen.

Soweit die Gemeinde entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitstellt, erhält die Betreuerin für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30 Euro.

 

 


Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde erfolgte bisher über die beiden ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen Frau Koeppe und Frau Ziegler. Beide hatten nach Ihrem langjährigen Wirken bereits rechtzeitig ihren Rücktritt von diesen Funktionen zum 31.12.2018 angekündigt, weshalb die Gemeinde in der Folge nach neuen Lösungen für die Seniorenbetreuung suchte. Im Ergebnis persönlich geführter Gespräche konnte durch die Bürgermeisterin personell Ersatz gefunden werden.    

Um auch künftig ein gutes Niveau in der Seniorenarbeit zu gewährleisten, wird die Gemeinde ab 10.04.2019 allgemein eine ehrenamtliche Seniorenbetreuerin bestellen. Mit der Bestellung ist die Betreuerin zugleich gesetzlich unfallversichert.

Aufgrund § 17 EntschVO M-V kann, soweit nicht andere Vorschriften eine Entschädigung regeln, auch anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, wie z. B. Seniorenbetreuern, eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung gewährt werden.

Es wird empfohlen, sich an den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen (siehe dazu § 14 Abs. 7 EntschVO M-V) zu orientieren. Danach darf in Gemeinden mit ehrenamtlicher Verwaltung und in Ämtern die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung 40 Euro nicht übersteigen.

Um das ehrenamtliche Wirken zusätzlich zu motivieren, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Höhe der monatlichen Entschädigung für Seniorenbetreuer auf 30 Euro festzusetzen.

Soweit die Gemeinde entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitstellt, erfolgt die Zahlung der Entschädigung nur für die Dauer der tatsächlichen Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit und mit Fälligkeit zum Monatsende.

Mit der Entschädigung sind alle persönlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes anfallen, abgegolten.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen