TOP Ö 10: Beschluss zur Fortführung der Planungen für das Gemeindezentrum sowie damit im Zusammenhang stehender Investitionsmaßnahmen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 125-24/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung der Planungen für das Gemeindezentrum sowie damit im Zusammenhang stehender Investitionsmaßnahmen wie folgt:

  1. Neubau eines Gemeindezentrums als multifunktionales Haus einschließlich Außenanlagen:                                                                                                                            Leistungsphase 5 – 6

 

  1. Buswendeschleife, Haltebereiche und Gehwege einschließlich Oberflächenentwässerung:

Leistungsphase 1 – 7

  

  1. Fußgängerbedarfsampel:

Leistungsphase 1 -7

 

  1. Regenwassersammler für die Straße, Gemeindezentrum, FFW sowie Ausgleichsmaßnahmen für Regenwassereinleitung

Leistungsphase 1 -7

 

 


Der Bürgermeister Herr Witt übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

  1. Die Gemeinde Ziesendorf plant den Neubau eines Gemeindezentrums mit multifunktionaler Nutzung durch wechselnde Dienstleister (multiples Haus). Die Planungen der Leistungsphase 1 – 4 (incl. Kostenschätzung) liegen vor.

Der nun gewählte Standort Dorfplatz erfordert jedoch weitere Investitionsmaßnahmen mit folgenden Lösungen:

 

  1. Auf dem Grundstück befindet sich eine Bushaltestelle. Mit dem Bau des Gemeindezentrums und im Zusammenhang mit der ohnehin bis zum Jahr 2022 erforderlichen barrierefreien Umgestaltung aller Bushaltestellen im öffentlichen Raum zur Umsetzung der UN- Behindertenkonvention soll dieser Verknüpfungspunkt an die Bushaltestelle Kiesweg verlegt werden. Die Verlegung der Bushaltestelle muss vor Baubeginn des Gemeindezentrums erfolgen (Zwischeninformation der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren).

 

  1. Die Bündelung beider Bushaltestellen am Kiesweg ist nur möglich, wenn eine sichere Querungsmöglichkeit der Landstraße 13 geschaffen wird. Nach Abstimmung aller Beteiligten soll die Querungshilfe durch eine Lichtsignalanlage erfolgen.

 

  1. In der Ortslage Ziesendorf existiert kein Regenwassernetz. Für den Bau des Gemeindezentrums und den Bau der Bushaltestellen ist eine Regenwasserableitung zwingend erforderlich und neu zu errichten.

Es wurde durch die Gemeinde Ziesendorf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung des Regenwassers in den Dorfteich beantragt und genehmigt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock verweist darauf, dass mit der Regenwassereinleitung ein Eingriff in das bestehende Teichbiotop erfolgt und Ausgleichmaßnahmen erforderlich sind.

 

Die Fortführung der Planungen in dem vorgeschlagenen Umfang ist deshalb notwendig, damit die Gemeindevertretung entscheiden kann, ob und zu welchen Zeitpunkt die Vorhaben umgesetzt werden können und die Mittel dafür im Haushalt veranschlagt werden dürfen.

 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen