TOP Ö 1: Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die 23. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter sowie die beiden Gäste. Sie stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Zu Beginn der Sitzung sind 8 von 9 Gemeindevertretern anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.