Sitzung: 21.03.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/AV/30-0766/2019
Beschluss Nr.:
136-24/19
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:
- Beschluss einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Neugestaltung der Schulwegsicherung Niendorf
Buswendeschleife
und
- Beschluss einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Neugestaltung der Feuerwehrstellfläche Niendorf
Auf Grund des § 24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung erklärt sich Herr Klinckmann für die Tagesordnungspunkte 7-9
für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde
Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu
überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis
25.000 EUR.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.
Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |