TOP Ö 7: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 136-24/19

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

 

 

-              Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Neugestaltung der Schulwegsicherung Niendorf Buswendeschleife

 

und

 

-              Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Neugestaltung der Feuerwehrstellfläche Niendorf

 

 

 


Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Klinckmann für die Tagesordnungspunkte 7-9 für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

 

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis 25.000 EUR.

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.

Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen