TOP Ö 10: 2. Beschluss zur vorübergehenden Überlassung einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses in Papendorf an Dritte

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss Nr.: 139-24/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt ergänzend zu Ziffer 2 des Beschlusses Nr. 175-25/09 vom 14.04.2009:

 

Als Antragsgründe für die Überlassung der Räumlichkeiten an die aktiven, Reserve- und Ehrenmittglieder der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf gelten auch folgende besondere private Anlässe:

Einschulungen und Jugendweihen eigener bzw. im eigenen Haushalt lebender Kinder und Jugendlicher.

 

 


Herr Klinckmann nimmt wieder an Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Wiedow für diesen  Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

 

 

Mit dem Beschluss Nr. 175-25/09 hat die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, folgendem Nutzerkreis den vorübergehenden Gebrauch einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses anlassbezogen zu gestatten:

 

-       Vereinen mit gemeinnützigen Zwecken in der Gemeinde

für Versammlungen (ohne Nutzungsentgelt)

-       Aktiven-, Reserve- und Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf

zu besonderen, privaten, abschließend benannten Anlässen:

·         eigener, runder Geburtstag ab 40 Jahre,

·         eigene Hochzeit und

·         Ehejubiläen ab Silberhochzeit.

(Nutzungsentgelt nach Nutzungsdauer:              bis 3 Stunden                    = 25 Euro;

über 3 Stunden               = 100 Euro)

 

Derzeit liegen im Amt zwei Anträge von aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vor, die die Räumlichkeiten für Jugendweihefeiern der eigenen Kinder nutzen möchten.

Nachgefragt wurde in der Vergangenheit, ob die Mitglieder der Feuerwehr die Räume nicht auch für Einschulungsfeiern der eigenen Kinder nutzen könnten.

 

 

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen