Sitzung: 21.03.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/30-0765/2019
Beschluss Nr.:
139-24/19
Die
Gemeindevertretung beschließt ergänzend zu Ziffer 2 des Beschlusses Nr.
175-25/09 vom 14.04.2009:
Als Antragsgründe
für die Überlassung der Räumlichkeiten an die aktiven, Reserve- und
Ehrenmittglieder der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf gelten auch folgende
besondere private Anlässe:
Einschulungen und Jugendweihen eigener bzw.
im eigenen Haushalt lebender Kinder und Jugendlicher.
Herr Klinckmann nimmt wieder an Beratung und
Beschlussfassung teil.
Auf Grund des § 24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung erklärt sich Herr Wiedow für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt
weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.
Mit dem Beschluss Nr. 175-25/09 hat die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, folgendem Nutzerkreis den vorübergehenden Gebrauch einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses anlassbezogen zu gestatten:
-
Vereinen mit
gemeinnützigen Zwecken in der Gemeinde
für
Versammlungen (ohne Nutzungsentgelt)
-
Aktiven-,
Reserve- und Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf
zu
besonderen, privaten, abschließend benannten Anlässen:
·
eigener, runder
Geburtstag ab 40 Jahre,
·
eigene Hochzeit
und
·
Ehejubiläen ab
Silberhochzeit.
(Nutzungsentgelt nach
Nutzungsdauer: bis 3 Stunden = 25 Euro;
über 3 Stunden = 100 Euro)
Derzeit liegen im Amt zwei Anträge von aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vor, die die Räumlichkeiten für Jugendweihefeiern der eigenen Kinder nutzen möchten.
Nachgefragt wurde in der Vergangenheit, ob die Mitglieder der Feuerwehr die Räume nicht auch für Einschulungsfeiern der eigenen Kinder nutzen könnten.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |