TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Anwesenheit fest. Es sind 17 von 20 Ausschussmitgliedern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.