TOP Ö 11: Information zur Erweiterung der Kindertagesstätte Stäbelow

 

 


Der Gemeindevertretung liegt folgende Information vor:

Durch die aktuelle und zu erwartende Nachfrage nach einem bedarfsgerechten

Angebot im Bereich der Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt ist die Anzahl an

bestehenden Plätzen in der Kindertagestätte Stäbelow unzureichend.

Ausgehend von den derzeit üblichen Gruppengrößen von 6 Krippen- und 15 Kindergartenkindern ist die Schaffung von drei weiteren Krippengruppen mit insgesamt

18 Plätzen und einer weiteren Kindergartengruppe mit 15 Plätzen bedarfsgerecht.

Auf Grund der Gebäudekubatur und Raumaufteilung des Bestandsgebäudes sowie der angrenzenden Geländeverhältnisse ist ein Anbau an das Gebäude nicht möglich. Folglich ist eine Kapazitätserweiterung nur durch einen Erweiterungsbau möglich.

Um einen räumlichen Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude und den

Außenanlagen zu erreichen, besteht die Möglichkeit, im rückwärtigen Bereich des Kita-Grundstückes einen Erweiterungsbau vorzusehen. Hierzu ist im Vorfeld eine Änderung des B-Planes Nr. 7 erforderlich, da die Fläche als naturnahe Parkfläche ausgewiesen ist.

Bis zum Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 28.11.2018 hatte die Bauverwaltung kaum Kenntnis von möglichen Plänen zu einer Kita-Erweiterung. Da auch die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 in der v. g. Sitzung beschlossen wurde, war ein entsprechender Finanzbedarf nicht mehr planbar. Somit stehen in diesem Jahr keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Nach derzeitigem Sachstand ist folgender zeitlicher Rahmen möglich:

2019:  - Abstimmung in der Gemeinde zum Standort und Umfang

(Anzahl an Betreuungsplätzen) der Maßnahme

            - Änderung des B-Planes und Schaffung von Baurecht

            - Abstimmung mit dem zukünftigen Träger der Einrichtung zu Personalraum,

Küche, Mehrzweckraum, Ausstattung, etc.

            - Auswahl eines Planungsbüros

            - Stellungnahme des Jugendamtes zur Maßnahme

            - Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

Die finanziellen Mittel für notwendige Planungsleistungen können nach

derzeitigem Stand nur durch einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

            - Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem Jugendamt

2020:  - Anmeldung der Maßnahme beim Landkreis für das Förderjahr 2021 mit den   voraussichtlichen Gesamtkosten (Termin: 28.02.2020)

            - Bauantrag

            - Fördermittelantrag bis 31.08.2020 inkl. Baugenehmigung

2021:  - möglicher Baubeginn

 

Bei dem Erweiterungsbau ist mit einem Nutzflächenbedarf von mindestens 335 m², ausgehend von der Anzahl der Betreuungsplätze, zu rechnen. Eine Kostenschätzung ist auf Grund der derzeitigen Marktlage schwierig. Auszugehen ist aber von

Planungs- und Baukosten (ohne Ausstattung) von ca. 750.000,- Euro. In der Summe sind Besonderheiten durch das Baugrundstück (Baugrund, Geländeverlauf) und beim Gebäude nicht berücksichtigt.

 

Herr Reichel erklärt, warum keine Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt wurden.

Da bis zur Finanzausschusssitzung noch keine Planung bzw. Kostenschätzung

vorlagen wurde empfohlen, die Mittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltes aufzunehmen.

 

Herr Brügge unterrichtet über die Empfehlung des Bauausschusses in der Sitzung am 20.02.2019. Die Bauerweiterung ist zu forcieren. Es sollte nach Möglichkeit das Planungsbüro ISH gebunden werden (da bereits der vorhandene Bau geplant

wurde). Die Änderung des Bebauungsplanes muss in Abstimmung mit dem

Planungsbüro beauftragt werden. Für das Jahr 2019 sollen finanzielle Mittel in den Nachtragshaushalt eingestellt und die Fördermöglichkeit geprüft werden.

Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass eine schnelle Prüfung und Umsetzung erfolgen soll und nach Möglichkeit in der Gemeindevertretersitzung im Mai 2019

einen notwendigen Beschluss zu fassen.