Sitzung: 27.02.2019 Gemeindevertretung Stäbelow
Vorlage: IV/BV/40-0644/2019
Der Gemeindevertretung liegt
folgende Information vor:
Durch die aktuelle und zu
erwartende Nachfrage nach einem bedarfsgerechten
Angebot im Bereich der
Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt ist die Anzahl an
bestehenden Plätzen in der
Kindertagestätte Stäbelow unzureichend.
Ausgehend von den derzeit
üblichen Gruppengrößen von 6 Krippen- und 15 Kindergartenkindern ist die
Schaffung von drei weiteren Krippengruppen mit insgesamt
18 Plätzen und einer
weiteren Kindergartengruppe mit 15 Plätzen bedarfsgerecht.
Auf Grund der Gebäudekubatur
und Raumaufteilung des Bestandsgebäudes sowie der angrenzenden
Geländeverhältnisse ist ein Anbau an das Gebäude nicht möglich. Folglich ist
eine Kapazitätserweiterung nur durch einen Erweiterungsbau möglich.
Um einen räumlichen
Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude und den
Außenanlagen zu erreichen,
besteht die Möglichkeit, im rückwärtigen Bereich des Kita-Grundstückes einen
Erweiterungsbau vorzusehen. Hierzu ist im Vorfeld eine Änderung des B-Planes
Nr. 7 erforderlich, da die Fläche als naturnahe Parkfläche ausgewiesen ist.
Bis zum Protokoll der
Gemeindevertretersitzung vom 28.11.2018 hatte die Bauverwaltung kaum Kenntnis
von möglichen Plänen zu einer Kita-Erweiterung. Da auch die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2019 in der v. g. Sitzung beschlossen wurde, war ein
entsprechender Finanzbedarf nicht mehr planbar. Somit stehen in diesem Jahr
keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Nach derzeitigem Sachstand
ist folgender zeitlicher Rahmen möglich:
2019: - Abstimmung in der Gemeinde zum Standort und Umfang
(Anzahl
an Betreuungsplätzen) der Maßnahme
- Änderung des B-Planes und Schaffung von Baurecht
- Abstimmung mit dem zukünftigen Träger der Einrichtung
zu Personalraum,
Küche,
Mehrzweckraum, Ausstattung, etc.
- Auswahl eines Planungsbüros
- Stellungnahme des Jugendamtes zur Maßnahme
- Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
Die
finanziellen Mittel für notwendige Planungsleistungen können nach
derzeitigem
Stand nur durch einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
- Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem Jugendamt
2020: - Anmeldung der Maßnahme beim Landkreis für das Förderjahr 2021 mit
den voraussichtlichen Gesamtkosten
(Termin: 28.02.2020)
- Bauantrag
- Fördermittelantrag bis 31.08.2020 inkl. Baugenehmigung
2021: - möglicher Baubeginn
Bei dem Erweiterungsbau ist
mit einem Nutzflächenbedarf von mindestens 335 m², ausgehend von der Anzahl der
Betreuungsplätze, zu rechnen. Eine Kostenschätzung ist auf Grund der
derzeitigen Marktlage schwierig. Auszugehen ist aber von
Planungs- und Baukosten
(ohne Ausstattung) von ca. 750.000,- Euro. In der Summe sind Besonderheiten
durch das Baugrundstück (Baugrund, Geländeverlauf) und beim Gebäude nicht
berücksichtigt.
Herr Reichel erklärt, warum
keine Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt wurden.
Da bis zur
Finanzausschusssitzung noch keine Planung bzw. Kostenschätzung
vorlagen wurde empfohlen,
die Mittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltes aufzunehmen.
Herr Brügge unterrichtet
über die Empfehlung des Bauausschusses in der Sitzung am 20.02.2019. Die Bauerweiterung ist zu
forcieren. Es sollte nach Möglichkeit das Planungsbüro ISH gebunden werden (da
bereits der vorhandene Bau geplant
wurde). Die Änderung des Bebauungsplanes muss in Abstimmung
mit dem
Planungsbüro beauftragt werden. Für das Jahr 2019 sollen
finanzielle Mittel in den Nachtragshaushalt eingestellt und die
Fördermöglichkeit geprüft werden.
Die Gemeindevertreter sind
sich einig, dass eine schnelle Prüfung und Umsetzung erfolgen soll und nach
Möglichkeit in der Gemeindevertretersitzung im Mai 2019
einen notwendigen Beschluss
zu fassen.