Sitzung: 07.03.2019 Schul- und Bauhofausschuss Amt Warnow-West
Vorlage: BE/BV/10-0437/2019
Herr Willert erklärt sich für befangen.
Die Gemeindevertretung Papendorf hat in ihrer Sitzung
vom 29.11.2018 festgelegt, das Flurstück 95, Flur 1, Gemarkung Papendorf, aus
dem Eigentum des
Amtes Warnow-West zu erwerben. Anlass waren
Kaufanträge von Privatpersonen. Nach erfolgreichem Erwerb der Heizhausfläche
beabsichtigt die Gemeinde, die Kaufanträge weiter zu beraten.
Zur Entscheidungsfindung des Amtes Warnow-West wurden
zusammenhängende Aspekte wie Bedarf der Warnowschule, planungsrechtliche
Situation sowie die
straßenrechtliche Einordnung geprüft.
Derzeit stehen für die pädagogischen Mitarbeiter der
Schule nur 17 Pkw-Stellplätze auf dem Schulgrundstück zur Verfügung. Von der
Warnowschule wurde ein
Gesamtbedarf von 50 Stück für die Lehrer angemeldet.
Neben den öffentlichen Parkstellflächen in der Dorfstraße und Am Schulwald
besteht somit ein dringender Bedarf weitere Pkw-Stellflächen im Nahbereich des
Schulgebäudes vorzuhalten.
Wie im Verkehrssicherheitskonzept von 2017
vorgeschlagen, wäre für das Amt Warnow-West der geplante Rückbau des Heizhauses
sowie der Ausbau von
zusätzlichen Stellflächen in Kombination mit der
Heizhausumfahrung als
Wendeschleife ein realistischer Handlungsansatz.
Beide Flurstücke 95 und 99 befinden sich im
Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde, „Papendorf-Süd“. Das Flurstück
99 ist im B-Plan mit unterschiedlichen Nutzungen festgesetzt - zum einen als
Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich. Je nach
Größe und Lage der
beantragten Teilfläche, könnte ein Teil in die
Darstellung des verkehrsberuhigten
Bereichs fallen. Des Weiteren ist angrenzend an die
Wohnnutzung Nr. 4 ein 6 m
breiter Grünstreifen als öffentliche Grünfläche Nr. 6
mit einem Anpflanzgebot für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen
festgesetzt.
Laut B-Plan sollte hierüber ursprünglich der
Hauptwanderweg verlaufen. Gleichzeitig stellt die Ö6 eine auf 3 m breit
geschotterte Feuerwehrzufahrt dar.
Der übrige Teil des Flurstückes 99 ist, wie auch das
Flurstück 95, als Fläche für
Versorgungsanlagen für die Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Fernwärme
festgesetzt.
Die Umfahrung als solche ist nicht festgesetzt. Nach
der derzeit rechtskräftigen
Fassung des B-Plans, ist planungsrechtlich keine
anderweitige Nutzung umsetzbar.
Der F-Plan sieht an dieser Stelle ebenfalls Flächen
für Versorgungsanlagen
(Fernwärme) vor.
Die Schulstraße wurde im
Jahr 2001 gewidmet. Die Widmung erfasst auch den
Bereich der
Heizhausumfahrung als Gemeindestraße ohne Widmungseinschrän-
kungen Im September 2018 erfolgte
die Teileinziehung einer Fläche aus dem
Flurstück 99,
um eine Schrankenanlage für die Schule zu errichten. Nach erfolgter
Maßnahme ist es Fahrzeugen aller Art (Müllfahrzeuge,
PKW) nur noch möglich, auf der Umfahrung des ehemaligen Heizhauses zu wenden.
In der Branchenregel „Abfallsammlung“ der gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) ist festgehalten, dass Müllfahrzeuge im Rückwärtsgang
nur Strecken die nicht länger als 150 m sind zurücklegen sollten.
Für den umweltgerechten Rückbau des Heizhausgebäudes
wurden aufgrund des Beschlusses des Schul- und Bauhofausschusses vom 30.08.2018
für das
Haushaltsjahr 2019 Kosten von 35.000,00 € eingestellt.
Ein Förderantrag wurde 2018 vom Amt gestellt, aber noch nicht bewilligt, da
hierfür ein Nachnutzungskonzept vorgelegt werden muss. Allerdings wären wegen
der Zweckbindungsfrist und der Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes ein
geförderter Rückbau sowie ein
anschließender Verkauf der Fläche mittelfristig
ausgeschlossen.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung
keinen Verkauf des
Flurstückes 95.
Herr Pagels erklärt, dass
es räumlich ausgeschlossen wäre, bis zu 50 Parkflächen in dem Bereich
vorzuhalten und verweist ebenso auf eine beschränkte
Verkehrsbelastung.
Er erwähnt eine mögliche
Vergrößerung des bereits als Parkfläche genutzten
Bereiches in Papendorf,
hinter der Brücke, um die Parkplatzproblematik für die Amtsschule lösen zu
können.
Herr Pagels spricht das
Planungsrecht der Gemeinde an.
Er schlägt vor, die heutige
Beschlussempfehlung über den Antrag zurückzustellen und begründet das Anliegen
der Gemeinde, zusammen mit der Warnowschule über eine realistische Entwicklung
zu befinden.
Herr Kaiser betont die
gemeinsame Verantwortung des Schulträgers.
Er informiert über die gestrige
Schulkonferenz und verweist auf eine derzeit sehr
angespannte Parksituation
für die Amtsschule.
Die Ausschussmitglieder äußern ihre Meinungen zur
vorliegenden Beschlussempfehlung sowie zum Vorschlag von Herrn Pagels.
Herr Kaiser erklärt noch einmal die
Pflicht des Schulträgers, gemeinsam die
Verkehrs-, Parkplatz- sowie
Schulwegprobleme zu lösen.
Nach eingehender Information und Beratung lässt der
Ausschussvorsitzende wie folgt abstimmen:
Die Beschlussempfehlung wird zurückgestellt und die
Thematik an den neuen
Schul-
und Bauhofausschuss nach den Kommunalwahlen verwiesen, um über die Entwicklung
zu beraten und zeitnah zu entscheiden.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
Herr Willert hat gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V weder an der Beratung noch an Abstimmung mitgewirkt.