TOP Ö 7: Beratung über den Antrag der Gemeinde Papendorf zum Erwerb des Heizhausgrundstückes

Herr Willert erklärt sich für befangen.

 

Die Gemeindevertretung Papendorf hat in ihrer Sitzung vom 29.11.2018 festgelegt, das Flurstück 95, Flur 1, Gemarkung Papendorf, aus dem Eigentum des

Amtes Warnow-West zu erwerben. Anlass waren Kaufanträge von Privatpersonen. Nach erfolgreichem Erwerb der Heizhausfläche beabsichtigt die Gemeinde, die Kaufanträge weiter zu beraten.

Zur Entscheidungsfindung des Amtes Warnow-West wurden zusammenhängende Aspekte wie Bedarf der Warnowschule, planungsrechtliche Situation sowie die

straßenrechtliche Einordnung geprüft.

Derzeit stehen für die pädagogischen Mitarbeiter der Schule nur 17 Pkw-Stellplätze auf dem Schulgrundstück zur Verfügung. Von der Warnowschule wurde ein

Gesamtbedarf von 50 Stück für die Lehrer angemeldet. Neben den öffentlichen Parkstellflächen in der Dorfstraße und Am Schulwald besteht somit ein dringender Bedarf weitere Pkw-Stellflächen im Nahbereich des Schulgebäudes vorzuhalten.

Wie im Verkehrssicherheitskonzept von 2017 vorgeschlagen, wäre für das Amt Warnow-West der geplante Rückbau des Heizhauses sowie der Ausbau von

zusätzlichen Stellflächen in Kombination mit der Heizhausumfahrung als

Wendeschleife ein realistischer Handlungsansatz.

Beide Flurstücke 95 und 99 befinden sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde, „Papendorf-Süd“. Das Flurstück 99 ist im B-Plan mit unterschiedlichen Nutzungen festgesetzt - zum einen als Verkehrsfläche mit der

Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich. Je nach Größe und Lage der

beantragten Teilfläche, könnte ein Teil in die Darstellung des verkehrsberuhigten

Bereichs fallen. Des Weiteren ist angrenzend an die Wohnnutzung Nr. 4 ein 6 m

breiter Grünstreifen als öffentliche Grünfläche Nr. 6 mit einem Anpflanzgebot für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen festgesetzt. 

Laut B-Plan sollte hierüber ursprünglich der Hauptwanderweg verlaufen. Gleichzeitig stellt die Ö6 eine auf 3 m breit geschotterte Feuerwehrzufahrt dar.

Der übrige Teil des Flurstückes 99 ist, wie auch das Flurstück 95, als Fläche für

Versorgungsanlagen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Fernwärme festgesetzt.

Die Umfahrung als solche ist nicht festgesetzt. Nach der derzeit rechtskräftigen

Fassung des B-Plans, ist planungsrechtlich keine anderweitige Nutzung umsetzbar.

Der F-Plan sieht an dieser Stelle ebenfalls Flächen für Versorgungsanlagen

(Fernwärme) vor.

Die Schulstraße wurde im Jahr 2001 gewidmet. Die Widmung erfasst auch den

Bereich der Heizhausumfahrung als Gemeindestraße ohne Widmungseinschrän-

kungen Im September 2018 erfolgte die Teileinziehung einer Fläche aus dem

 Flurstück 99, um eine Schrankenanlage für die Schule zu errichten. Nach erfolgter

Maßnahme ist es Fahrzeugen aller Art (Müllfahrzeuge, PKW) nur noch möglich, auf der Umfahrung des ehemaligen Heizhauses zu wenden.

In der Branchenregel „Abfallsammlung“ der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist festgehalten, dass Müllfahrzeuge im Rückwärtsgang nur Strecken die nicht länger als 150 m sind zurücklegen sollten.   

Für den umweltgerechten Rückbau des Heizhausgebäudes wurden aufgrund des Beschlusses des Schul- und Bauhofausschusses vom 30.08.2018 für das

Haushaltsjahr 2019 Kosten von 35.000,00 € eingestellt. Ein Förderantrag wurde 2018 vom Amt gestellt, aber noch nicht bewilligt, da hierfür ein Nachnutzungskonzept vorgelegt werden muss. Allerdings wären wegen der Zweckbindungsfrist und der Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes ein geförderter Rückbau sowie ein

anschließender Verkauf der Fläche mittelfristig ausgeschlossen.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung keinen Verkauf des

Flurstückes 95.

Herr Pagels erklärt, dass es räumlich ausgeschlossen wäre, bis zu 50 Parkflächen in dem Bereich vorzuhalten und verweist ebenso auf eine beschränkte

Verkehrsbelastung.

Er erwähnt eine mögliche Vergrößerung des bereits als Parkfläche genutzten

Bereiches in Papendorf, hinter der Brücke, um die Parkplatzproblematik für die Amtsschule lösen zu können.

Herr Pagels spricht das Planungsrecht der Gemeinde an.

Er schlägt vor, die heutige Beschlussempfehlung über den Antrag zurückzustellen und begründet das Anliegen der Gemeinde, zusammen mit der Warnowschule über eine realistische Entwicklung zu befinden.

 

Herr Kaiser betont die gemeinsame Verantwortung des Schulträgers.

Er informiert über die gestrige Schulkonferenz und verweist auf eine derzeit sehr

angespannte Parksituation für die Amtsschule.

 

Die Ausschussmitglieder äußern ihre Meinungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung sowie zum Vorschlag von Herrn Pagels.

 

Herr Kaiser erklärt noch einmal die Pflicht des Schulträgers, gemeinsam die

Verkehrs-, Parkplatz- sowie Schulwegprobleme zu lösen.

 

Nach eingehender Information und Beratung lässt der Ausschussvorsitzende wie folgt abstimmen:

Die Beschlussempfehlung wird zurückgestellt und die Thematik an den neuen

Schul- und Bauhofausschuss nach den Kommunalwahlen verwiesen, um über die Entwicklung zu beraten und zeitnah zu entscheiden.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Herr Willert hat gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V weder an der Beratung noch an Abstimmung mitgewirkt.