TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Ziesendorf für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 124-24/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.

 

 


Herr Witt erklärt sich nach § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit. Der stellvertretende Bürgermeister Herr Wiedenbeck übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 

 


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen