TOP Ö 9: Beschluss zum FAG 2020 - Die einmalige und gemeinsame Chance von Land und Kommunen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung!

Beschluss Nr. : 172-27/19

1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur.

 

2.  Die Gemeindevertretung erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.

 

3. Weiterhin erachtet es die Gemeindevertretung als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität).

 

4.  Die Gemeindevertretung unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.

 

5.  Die Gemeindevertretung fordert die vollständige Umsetzung des Papiers und bekräftigt dies mit Unterschrift auf der beigefügten Liste durch ihre Mitglieder. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat.

 

6.  Die beigefügte Unterschriftenliste wird zusammen mit dem Beschluss der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin übersandt werden.

 


Der Bürgermeister begründet die Beschlussvorlage, die Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit kommunalen Vertretern des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages zur Erarbeitung gemeinsamer Positionen ist.

Herr Stamer erwähnt das finanzwissenschaftliche Gutachten von Herrn Prof. Dr. Lenk und informiert zum Finanzausgleichsgesetz. Er gibt zu bedenken, dass Formulierungen des Antrages geändert werden müssten und regt an, in Punkt 4 die Pauschale konkret für die Gemeinde auszurechnen. Herr Stamer warnt, den vorliegenden Antrag zu nutzen und ein Gutachten heranzuziehen, das nicht bekannt ist.

Herr Kölpin und Herr Brandt informieren über die Beratung und den Beschluss des Kreistages zum FAG und erklären die Notwendigkeit der einheitlichen Positionierung, da eine Änderung des Beschlusses nicht Zielführend sei.

 

Nach eingehender Meinungsbildung der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss zur Abstimmung gestellt:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen