TOP Ö 15: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 138-22/19

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung wieder.

 


Der Bürgermeister erklärt sich nach § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und überträgt die Sitzungsleitung auf den 1. Stellvertreter.

Herr Brügge stellt den Beschluss zur Abstimmung: