TOP Ö 10: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 89-22/19

 

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss zur Annahme zweier Spenden

 

 

 


Die Bürgermeisterin übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

 

Gemäß § 4, Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen von 100 EURO bis höchstens 1.000 EURO.

Nach § 2, Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung diese nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretung am 19. Februar 2019 fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen