TOP Ö 9: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen (Kostenersatzsatzung - FwKostSatzung)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 150-23/19

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen (Feuerwehrkostenersatzsatzung).

 

 


Zum rechtlichen Aspekt:

 

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärt in seinem Urteil 1L 93/08 vom 30.11.2011, dass Gebührensatzungen, welche keine ordnungsgemäße Kalkulation der Gebührensätze aufweisen, unvollständig und somit unwirksam sind.

Weiterhin erklärt das Oberverwaltungsgericht, dass nur die Kosten eines konkreten Einsatzes berücksichtigt werden können und hierbei zwischen zwei Kostengruppen zu unterscheiden sei:

-       einsatzbedingte Kosten, welche Folgen konkreter Einsätze sind und

-       Vorhaltekosten, welche ganzjährig zur Unterhaltung einer Feuerwehr anfallen und somit unabhängig von den einsatzbedingten Kosten aus zu betrachten sind.

 

Bei Letzterem sei allerdings zu berücksichtigen, dass § 26 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) einen eigenen Kostenerstattungsanspruch enthalte und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) zur Bestimmung für die Kalkulation einer Benutzungsgebühr nicht vollständig anzuwenden ist. Der angewandte Maßstab die Vorhaltekosten ganzjährig auf die Einsatz- Jahreseinsatzstunden umzulegen, ist falsch. Einer Gemeinde obliegt ganzjährig ihren Aufgaben zum abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung auf ihrem Gebiet nachzukommen.

 

Auch die derzeit bestehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1998, zuletzt geändert am 28. November 2001 beruht auf der fehlerhaften Kalkulation und bedurfte daher einer Überarbeitung.

 

 

Herr Eschment, stellv. Gemeindewehrführer, gibt nähere Erläuterungen zur Kostenkalkulation und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.  

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen