Sitzung: 14.02.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/70-0760/2019
Beschluss Nr.:
150-23/19
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die
Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Lambrechtshagen (Feuerwehrkostenersatzsatzung).
Zum
rechtlichen Aspekt:
Das
Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärt in seinem Urteil 1L 93/08 vom
30.11.2011, dass Gebührensatzungen, welche keine ordnungsgemäße Kalkulation der
Gebührensätze aufweisen, unvollständig und somit unwirksam sind.
Weiterhin erklärt
das Oberverwaltungsgericht, dass nur die Kosten eines konkreten Einsatzes
berücksichtigt werden können und hierbei zwischen zwei Kostengruppen zu
unterscheiden sei:
-
einsatzbedingte
Kosten, welche Folgen konkreter Einsätze sind und
-
Vorhaltekosten,
welche ganzjährig zur Unterhaltung einer Feuerwehr anfallen und somit
unabhängig von den einsatzbedingten Kosten aus zu betrachten sind.
Bei Letzterem sei allerdings zu berücksichtigen, dass § 26 Abs. 2 Satz 1
des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die
Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
M-V – BrSchG) einen eigenen Kostenerstattungsanspruch enthalte und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) zur Bestimmung für
die Kalkulation einer Benutzungsgebühr nicht vollständig anzuwenden ist. Der
angewandte Maßstab die Vorhaltekosten ganzjährig auf die Einsatz-
Jahreseinsatzstunden umzulegen, ist falsch. Einer Gemeinde obliegt ganzjährig
ihren Aufgaben zum abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung auf
ihrem Gebiet nachzukommen.
Auch die derzeit bestehende Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. Mai 1998, zuletzt geändert am 28. November 2001 beruht auf der
fehlerhaften Kalkulation und bedurfte daher einer
Überarbeitung.
Herr Eschment, stellv. Gemeindewehrführer, gibt nähere
Erläuterungen zur Kostenkalkulation und beantwortet die Fragen der
Gemeindevertreter.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |