Sitzung: 14.02.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0761/2019
Beschluss Nr.:
148-23/19
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 11 „In de Wischen“
zu ändern (3. Änderung). Als Planungsziel wird die Sicherung einer Regenwasserablaufbahn
ausgehend von der Wendeanlage der Straße ‚In de Wischen‘ in Richtung
Dorfstraße und eine Anpassung der straßenseitigen Baugrenze entlang der
Dorfstraße an den Gebäudebestand angestrebt. |
2. |
Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung geändert. |
3. |
Der Entwurf der 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 nebst Begründung wird
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlagen
1, 2). |
Aus dem Plangebiet
„In de Wischen“ soll in Richtung Dorfstraße ein öffentlicher Korridor für die
Gewährleistung einer geordneten Regenwasserableitung bei Starkregenereignissen
rechtsverbindlich gesichert werden. Die Planungsabsicht erfordert eine Änderung
des rechtskräftigen B-Plans.
Das
Änderungsverfahren soll gleichzeitig für eine Anpassung der straßenseitigen
Baugrenze an den Gebäudebestand entlang der Dorfstraße genutzt werden, da die
bisher festgesetzte Baugrenze ohne besondere Begründung in den Bestand des
Eigentums der Betroffenen eingreift und aufgrund der vorhandenen
Bebauungssituation auch nicht umsetzbar ist.
Die Änderung kann
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer einstufigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Entsprechend den
Vorabstimmungen wird als Anlage ein Entwurf des Änderungsplans nebst Begründung
zur Billigung vorgelegt, auf dessen Grundlage das weitere
Planänderungsverfahren durchgeführt werden soll.
Der Bauausschuss
hatte über die Änderung beraten und der Gemeindevertretung die Beschlussfassung
empfohlen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |