TOP Ö 7: B-Plan Nr. 11, 3. Änd. „In de Wischen“ – Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 148-23/19

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 11 „In de Wischen“ zu ändern (3. Änderung).

Als Planungsziel wird die Sicherung einer Regenwasserablaufbahn ausgehend von der Wendeanlage der Straße ‚In de Wischen‘ in Richtung Dorfstraße und eine Anpassung der straßenseitigen Baugrenze entlang der Dorfstraße an den Gebäudebestand angestrebt.

2.

Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

3.

Der Entwurf der 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 nebst Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlagen 1, 2).

 


 

Aus dem Plangebiet „In de Wischen“ soll in Richtung Dorfstraße ein öffentlicher Korridor für die Gewährleistung einer geordneten Regenwasserableitung bei Starkregenereignissen rechtsverbindlich gesichert werden. Die Planungsabsicht erfordert eine Änderung des rechtskräftigen B-Plans.

Das Änderungsverfahren soll gleichzeitig für eine Anpassung der straßenseitigen Baugrenze an den Gebäudebestand entlang der Dorfstraße genutzt werden, da die bisher festgesetzte Baugrenze ohne besondere Begründung in den Bestand des Eigentums der Betroffenen eingreift und aufgrund der vorhandenen Bebauungssituation auch nicht umsetzbar ist.

Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer einstufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Entsprechend den Vorabstimmungen wird als Anlage ein Entwurf des Änderungsplans nebst Begründung zur Billigung vorgelegt, auf dessen Grundlage das weitere Planänderungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Der Bauausschuss hatte über die Änderung beraten und der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen.

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen