TOP Ö 1: Begrüßung der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter Nienhagen durch den Ausschussvorsitzenden

 

 


Vom Ausschussvorsitzenden gab es noch den Hinweis an das Publikum, dass die Sitzung zwar öffentlich ist, aber kein Rederecht für die Anwesenden erteilt werden kann, gemäß der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern. Anregungen und Hinweise an den Ausschuss können nach der Beendigung der Sitzung gegeben werden.