TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter und die drei anwesenden Bürger. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 10 von 13 Gemeindevertreter anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.