TOP Ö 10: B-Plan Nr. 9, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 144-22/18

 

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 09 „Bauernreihe“ im Bereich der Kita in Lambrechtshagen (Bauernreihe Nr. 2) zu ändern.

Als Planungsziel wird eine nordöstliche Ausdehnung des Baugebietes MI 1b und der zugehörigen Baugrenzen zum Zwecke eines Kita-Erweiterungsbaus entsprechend der vorliegenden Baugenehmigungsplanung angestrebt. Der damit verbundene naturschutzrechtliche Eingriff soll über das Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen werden.

2.

Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

3.

Der Plan ist nach Durchführung des Änderungsverfahrens zur Beschlussfassung über den satzungsändernden Beschluss vorzulegen.

 

 


 

Im Ergebnis der Baugenehmigungsplanung für den Erweiterungsbau der Kita ergaben sich Nutzflächenanforderungen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und zusätzlichen Flächen für die Gruppenräume, die bei der 2. B-Planänderung noch nicht absehbar waren. Das Neubauvorhaben übertritt deshalb die nordöstliche Baugrenze um ca. 80 m² und die Grenze des Baugebietes, um ca. 30 m².

Für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans sah die Baugenehmigungsbehörde keine hinreichenden Entscheidungsgründe.

Zur Umsetzung des Neubauvorhabens am bisherigen Standort ist deshalb eine weitere B-Planänderung erforderlich, die eine nordöstliche Erweiterung der Baugrenze und des Baugebietes MI 1b beinhaltet. Alle weiteren planungsrechtlichen Parameter des Erweiterungsbaus sollten dabei mit geprüft werden.

Die angestrebte Änderung (sh. Anlage) beinhaltet eine Arrondierung des MI-Gebietes um ca. 260 m². Die Anpassung der Baugrenze erfolgt mit ca. 2 m Spielraum gegenüber der Kita-Neubauplanung. Zur oberen Böschungskante der Rotbäk lässt die geänderte Baugrenze einen Abstand von > 10 m. Die Eingriffe in bisher als private Parkanlage festgesetzte Grünflächen sollen über das Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen werden.

Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer auf die Betroffenen beschränkten, einstufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Wegen der geringfügigen Änderungsinhalte erscheint eine gesonderte Entwurfsbeschlussfassung entbehrlich. Deshalb wird eine erneute Befassung der Gemeindevertretung erst zur abschließenden Beschlussfassung (Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 3. Änderung) vorgeschlagen.

 

Sowohl der Hauptausschuss als auch der Bauausschuss haben die Beschlussfassung empfohlen.

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen