Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0756/2018
Beschluss Nr.:
144-22/18
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 09 „Bauernreihe“ im Bereich der Kita in Lambrechtshagen
(Bauernreihe Nr. 2) zu ändern. Als Planungsziel wird eine nordöstliche
Ausdehnung des Baugebietes MI 1b und der zugehörigen Baugrenzen zum Zwecke
eines Kita-Erweiterungsbaus entsprechend der vorliegenden Baugenehmigungsplanung
angestrebt. Der damit verbundene naturschutzrechtliche Eingriff soll über das
Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen werden. |
2. |
Der Plan wird im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert. |
3. |
Der Plan ist nach Durchführung des
Änderungsverfahrens zur Beschlussfassung über den satzungsändernden Beschluss
vorzulegen. |
Im Ergebnis der
Baugenehmigungsplanung für den Erweiterungsbau der Kita ergaben sich Nutzflächenanforderungen
im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und zusätzlichen Flächen für die
Gruppenräume, die bei der 2. B-Planänderung noch nicht absehbar waren. Das
Neubauvorhaben übertritt deshalb die nordöstliche Baugrenze um ca. 80 m² und
die Grenze des Baugebietes, um ca. 30 m².
Für eine Befreiung
von den Festsetzungen des B-Plans sah die Baugenehmigungsbehörde keine
hinreichenden Entscheidungsgründe.
Zur Umsetzung des
Neubauvorhabens am bisherigen Standort ist deshalb eine weitere B-Planänderung
erforderlich, die eine nordöstliche Erweiterung der Baugrenze und des
Baugebietes MI 1b beinhaltet. Alle weiteren planungsrechtlichen Parameter des
Erweiterungsbaus sollten dabei mit geprüft werden.
Die angestrebte Änderung (sh. Anlage)
beinhaltet eine Arrondierung des MI-Gebietes um ca. 260 m². Die Anpassung der
Baugrenze erfolgt mit ca. 2 m Spielraum gegenüber der Kita-Neubauplanung. Zur
oberen Böschungskante der Rotbäk lässt die geänderte Baugrenze einen Abstand
von > 10 m. Die Eingriffe in bisher als private Parkanlage festgesetzte
Grünflächen sollen über das Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen werden.
Die Änderung kann im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB mit einer auf die Betroffenen beschränkten,
einstufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Wegen der
geringfügigen Änderungsinhalte erscheint eine gesonderte
Entwurfsbeschlussfassung entbehrlich. Deshalb wird eine erneute Befassung der
Gemeindevertretung erst zur abschließenden Beschlussfassung (Abwägungs- und
Satzungsbeschluss über die 3. Änderung) vorgeschlagen.
Sowohl der
Hauptausschuss als auch der Bauausschuss haben die Beschlussfassung empfohlen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |