TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 88-22/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-Vdie Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 


Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat sich Frau Rautenberg für diesen Tagesordnungspunkt für befangen erklärt und weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 

 

 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen