Sitzung: 19.02.2019 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/FV/50-0446/2018
Beschluss Nr.:
88-22/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-Vdie Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015.
Auf Grund des § 24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung hat sich Frau Rautenberg für diesen Tagesordnungspunkt für
befangen erklärt und weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung
mitgewirkt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |