TOP Ö 8: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 87-22/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 197.389,17 EUR wird gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2015                                                                                    5.226.155,43 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2015                                                                                      3.940.411,04 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37)                      197.389,17 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Finanzmittelfehlbetrag

in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42)                                                                        257.781,31 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik  i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

 

 

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.11.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018 festzustellen.

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen