Sitzung: 19.02.2019 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/50-0445/2018
Beschluss Nr.:
87-22/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum
31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 197.389,17 EUR wird gemäß § 44
Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 5.226.155,43
EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 3.940.411,04
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37) 197.389,17 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Finanzmittelfehlbetrag
in der
Finanzrechnung 2015 (Nr. 42) 257.781,31 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.11.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde
Pölchow zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat das Ergebnis in
seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow
zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018 festzustellen.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |