Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0757/2018
Beschluss Nr.:
145-22/18
1. |
Die zum Entwurf
v. 08.06.2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuchs (BauGB) in der akt. Fassung beschließt die
Gemeindevertretung die 2. Änderung des B-Plans Nr. 18 für das Gebiet „Am
Kirchstieg“ in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung
über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Der
Flächennutzungsplan ist bzgl. der Abgrenzung der Wohnbaufläche W6 im Wege der
Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18
anzupassen. |
4. |
Die Satzung über
die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Der Änderungsentwurf durchlief die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung.
Die Bürger haben sich zu dem Planentwurf nicht geäußert.
Seitens der Behörden wurden Bedenken wegen unzumutbarer Störungen der
Wohnruhe durch die geplante Anwohner-Stellplatzanlage geäußert und
Ausgleichsmaßnahmen wegen bestehender naturschutzrechtlicher Kompensationspflichten
verlangt.
Beide Aspekte
erwiesen sich nach Prüfung als unbegründet.
In der Begründung der entsprechenden Abwägungsvorschläge wird dargelegt,
dass die zu erwartenden Stellplatzgeräusche aus planungsrechtlichen Gründen
keine Störung darstellen können und dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm
in vertretbarer Weise eingehalten werden. Bzgl. der Ausgleichsforderung wird
nachgewiesen, dass hierfür keine Rechtspflicht besteht, weil nicht in das
Ausgleichskonzept des bisherigen Plans eingegriffen wird.
Der Änderungsplan wird damit zur Beschlussfassung empfohlen.
Im Anschluss an die
Inkraftsetzung des geänderten Plans ist der Flächennutzungsplan nach § 13a (2)
BauGB zu berichtigen, da die mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18
festgesetzte Fläche WR6 nicht hinreichend mit der Wohngebietsdarstellung W6 des
aktuellen Flächennutzungsplans 2013 übereinstimmt.
Sowohl der Hauptausschuss als auch der Bauausschuss haben die Beschlussfassung empfohlen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |