TOP Ö 11: B-Plan Nr. 18, 2. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 145-22/18

 

1.

Die zum Entwurf v. 08.06.2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des B-Plans Nr. 18 für das Gebiet „Am Kirchstieg“ in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Der Flächennutzungsplan ist bzgl. der Abgrenzung der Wohnbaufläche W6 im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18 anzupassen.

 

4.

Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

 


Der Änderungsentwurf durchlief die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Die Bürger haben sich zu dem Planentwurf nicht geäußert.

Seitens der Behörden wurden Bedenken wegen unzumutbarer Störungen der Wohnruhe durch die geplante Anwohner-Stellplatzanlage geäußert und Ausgleichsmaßnahmen wegen bestehender naturschutzrechtlicher Kompensationspflichten verlangt.

Beide Aspekte erwiesen sich nach Prüfung als unbegründet.

In der Begründung der entsprechenden Abwägungsvorschläge wird dargelegt, dass die zu erwartenden Stellplatzgeräusche aus planungsrechtlichen Gründen keine Störung darstellen können und dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in vertretbarer Weise eingehalten werden. Bzgl. der Ausgleichsforderung wird nachgewiesen, dass hierfür keine Rechtspflicht besteht, weil nicht in das Ausgleichskonzept des bisherigen Plans eingegriffen wird.

Der Änderungsplan wird damit zur Beschlussfassung empfohlen.

Im Anschluss an die Inkraftsetzung des geänderten Plans ist der Flächennutzungsplan nach § 13a (2) BauGB zu berichtigen, da die mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18 festgesetzte Fläche WR6 nicht hinreichend mit der Wohngebietsdarstellung W6 des aktuellen Flächennutzungsplans 2013 übereinstimmt.

 

Sowohl der Hauptausschuss als auch der Bauausschuss haben die Beschlussfassung empfohlen.

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen