TOP Ö 16: Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Herr Matthies erklärt sich gem. § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und nimmt nicht an der Beschlussfassung teil. Er überträgt die Sitzungsleitung an den 1. Stellvertreter.

 

Beschluss Nr.: 47-10/18

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-M den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 


 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 27.08.2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.08.2018 dem Amtsausschuss empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 

 


Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen