Sitzung: 22.11.2018 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/10-0403/2018
Beschluss Nr.:
46-10/18
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss des Amtes Warnow-West i. d. F. vom 27.08.2018 fest. Der
ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 249.606,48 EUR wird
gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 28.958.673,48
EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 6.081.857,39 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung (Nr. 37) 249.606,48 EUR
Finanzmittelüberschuss/Fehlbetrag
in der Finanzrechnung (Nr.42) 578.559,43 EUR
Der Haushaltsausgleich
gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Der
Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Bauhof 7.005,89 EUR
Regenbogenkinder
Grundschule Kritzmow 18.005,31 EUR
Warnowschule
Papendorf 748,51 EUR
übrige Produkte 223.846,77 EUR
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 27.08.2018 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3 KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.08.2018 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2015 des Amtes Warnow-West festzustellen.
Abstimmung:
16 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |