TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 8 von 10 Gemeindevertretern anwesend.