TOP Ö 8: Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 131-23/18

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 im Wahlgebiet der Gemeinde einen Wahlbereich zu bilden.

 

 


 

Herr Methling gibt kurze Erläuterungen zum Sachverhalt. 

 

Bei Kommunalwahlen bestimmt die Gemeindevertretung über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche.

 

Wahlgebiete mit bis zu 25.000 Einwohnern können in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Gemeinde hat aktuell 2.563 Einwohner und ist damit ein relativ kleines Wahlgebiet, daher wird empfohlen, die Wahl in einem Wahlbereich durchzuführen. Die Wahlvorschläge sind dann für den gesamten Wahlbereich gültig und die Stimmzettel enthalten alle für den Wahlbereich zugelassenen Bewerber. Somit entfällt eine prozentuale Verteilung der Sitze auf einzelne Wahlbereiche.

 

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke bleibt davon unberührt.

Es werden wie gewohnt 2 Wahllokale zur Stimmabgabe eingerichtet.

 

Mit Blick auf die immer schwierigere Gewinnung von Wahlhelfern schlägt Herr Wark vor,  nur ein Wahllokal einzurichten, dafür aber mit mehreren Kabinen.

 

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen