TOP Ö 11: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 124-21/18

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.10.2018 fest. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 303.391,76 EUR wird gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2014                                                     10.298.886,45 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2014                                                          7.862.835,62 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2014 (Nr.37)             303.391,76 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/-Fehlbetrag in der Finanzrechnung 2014 (Nr. 42)

                                                                                                               160.352,12 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

 


Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen