TOP Ö 8: Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 84-21/18

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt, zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 im Wahlgebiet der Gemeinde einen Wahlbereich zu bilden

 

 

 


 

Bei Kommunalwahlen bestimmt gemäß § 61 (3) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) M-V die Gemeindevertretung über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche.

 

Gemäß § 61 (2) LKWG M-V können Wahlgebiete mit bis zu 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Für die Einwohnerzahl ist der vom Innenministerium nach § 60 (5) LKWG M-V festgesetzte Stichtag maßgeblich. Die Gemeinde hat aktuell 956 Einwohner und ist damit ein relativ kleines Wahlgebiet, daher empfehlen wir, die Wahl in einem Wahlbereich durchzuführen. Die Wahlvorschläge sind dann für den gesamten Wahlbereich gültig und die Stimmzettel enthalten alle für den Wahlbereich zugelassenen Bewerber. Somit entfällt eine prozentuale Verteilung der Sitze auf einzelne Wahlbereiche.

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke bleibt davon unberührt.

Es wird wie gewohnt 1 Wahllokal zur Stimmabgabe eingerichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen