TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die 21. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter sowie die Gäste. Sie stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 8 von 9 Gemeindevertretern anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.