Sitzung: 22.11.2018 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/AV/10-0417/2018
Beschluss Nr.:
42-10/18
Der Amtsausschuss legt die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auf 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter fest.
Nach
§ 10 des geltenden Landes und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V)
bilden
der/die Gemeindewahlleiter/in als Vorsitzende/r und vier bis acht weitere
Mitglieder den Gemeindewahlausschuss. Diese Anzahl ist von der Vertretung
festzulegen. Da die Gemeinden die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses im Jahr
2013 auf das Amt übertragen haben, ist der Amtsausschuss für die Festlegung
dieser Anzahl zuständig.
Der
Gemeindewahlausschuss soll in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen
der Parteien im Landtag oder der Parteien und Wählergruppen in den Vertretungen
entsprechen. Außerdem sind auch Stellvertreter zu berufen. Aus diesem Grund
wird empfohlen den Ausschuss neben dem Gemeindewahlleiter/in mit 4 weiteren
Mitgliedern zu besetzen.
Die
weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung werden dann von dem
Gemeindewahlleiter/der Gemeindewahlleiterin aus dem Kreis der Wahlberechtigten
berufen.
Die Amtszeit des Gemeindewahlausschusses endet mit der Bestellung eines neuen Gemeindewahlausschusses.
Abstimmung:
16 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |