Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Der Bürgermeister
eröffnet die Einwohnerfragestunde.
Ein Bürger
erkundigt sich, wie weit es mit dem B-Plan im Strandweg ist und ob den
Gemeindevertretern das Kaufgutachten bekannt ist. Des Weiteren teilt er mit,
dass die Straße nicht mehr befahrbar ist, da vom Eigentümer der Straße ein Tor
gesetzt wurde.
Der Bürgermeister
berichtet von einer Beratung im Oktober in Güstrow. Der Bürgerbeauftragte Herr
Crone hat allen Anwohnern die Festlegungen der Beratung schriftlich mitgeteilt.
Die Anwohner müssen verstehen, dass dieses Problem nur privatrechtlich zu lösen
ist. Die Gemeinde kann das Problem nicht durch die Aufstellung eines B-Planes
lösen. Das Kaufgutachten ist den Gemeindevertretern bekannt, weicht aber von
den Vorstellungen des Straßeneigentümers ab.
Herr Meus
bekräftigt die Ausführungen des Bürgermeisters. Das B-Planverfahren ist
gestoppt, da es keine Problemlösung herbeiführt. Eine Enteignung ist nicht
möglich. Die Gemeinde sichert den Anwohnern Unterstützung bei der Problemlösung
zu.
Ein Bürger fragt,
wann die Gemeinde Bauland zur Verfügung stellt.
Der Flächennutzungsplan
liegt zur Zeit dem Landkreis Rostock zur Bestätigung vor. Sobald der
Flächennutzungsplan bestätigt wurde, können die B-Pläne aufgestellt werden. Die
bauwilligen Einwohner der Gemeinde können sich in der Bürgermeistersprechstunde
nach dem Stand der Bauleitplanung erkundigen. Es liegen bereits Anträge auf
Bauland junger Bürger der Gemeinde vor.
Ein Bürger möchte
wissen, ob diesen Winter Schneezäune an der K 10 zwischen Elmenhorst und
Lichtenhagen aufgestellt werden.
Der Bürgermeister
wird die Information bei Frau Puchtinger einholen.
Ein Bürger bedankt
sich für die positiven Ereignisse in 2018 bei allen aktiv Beteiligten.
Besonders hebt er die Baumaßnahme altersgerechtes Wohnen, den Baubeginn des
Ärztehauses, die Organisation der Grünschnittverwertung und die
Straßenreparaturen hervor. Fragen hat der Bürger allerdings zur Kulturarbeit in
der Gemeinde. Der Kulturverein mit seinen 15 Mitgliedern ist 2019 nicht aktiv
gewesen. Ist Herr Bahls der Vorsitzende des Kulturvereins? Die Kirche in Lichtenhagen
bietet mehr kulturelle Angebote als die Gemeinde bzw. der Kulturverein. Der
Landbote bietet nicht mehr ausreichend Informationen, bei Nachfragen zur
Anschaffung des geplanten Beamers erhält man keine Antwort.
Herr Bahls teilt
mit, dass er seit einem Jahr aus dem Kulturverein abgemeldet ist.
Herr Prof. Peseke
berichtet von einer vor einigen Jahren ins Leben gerufenen Vortragsreihe mit
hochkarätigen Vortragenden, die mangels Beteiligung eingestellt werden musste.
Herr Bahls erinnert
an die Zusammenarbeit mit dem Volkstheater.
Der Bürgermeister
nimmt Stellung:
Für Kulturarbeit in
der Gemeinde ist der Sozialausschuss verantwortlich. Kulturarbeit ist in der
Gemeinde allerdings nur möglich, wenn die Einwohner die Kulturangebote auch
nutzen wollen. Die Einwohner müssen die Kultur selbst entwickeln und gestalten.
Es reicht nicht, wenn die Gemeinde Kulturangebote „kauft“. Im Chor sind auch
statt bislang 26 nur noch 11 Mitgliedern aktiv. Es fehlen junge Menschen, die
sich einbringen wollen. Obwohl die freiwilligen Mittel immer weiter gekürzt
werden, stellt die Gemeinde jedes Jahr finanzielle Mittel für die Vereinsarbeit
zur Verfügung. Momentan wird das Gemeindezentrum gut von den Vereinen und
Interessengruppen genutzt.
Der Vorsitzende des
Sozialausschusses Herr Gotham erklärt, dass der Vorsitzende des Kulturvereins
zur letzten Sozialausschusssitzung geladen war, aber nicht teilgenommen hat. Er
weist darauf hin, dass der Sozialausschuss die Arbeit der Vereine befördern und
unterstützen kann, aber nicht in die Vereinsarbeit eingreifen darf. Der
Vorsitzende des Kulturvereins ist verantwortlich und Ansprechpartner für die
Bürger.
Herr Hennig fasst
zusammen, dass zur Zeit kein funktionierender Kulturverein existiert. Die
Interessengruppen/Vereine können sich an Herrn Gotham wenden.
Herr Schersch
möchte wissen, warum die Bordsteine im Rosenwinkel nicht abgesenkt wurden. Es
ist unzumutbar und gefährlich, dass die Straße in der Kurve nur schräg
überquert werden kann.
Herr Meus: Die
bestehende Absenkung an der Landesstraße ist ohne Antrag erfolgt. Die
Landesbehörde hat eine Absenkung nicht genehmigt, da eine Querung im
Kurvenbereich gefährlich ist.
Der Bauausschuss
hat die erweiterte Absenkung nicht empfohlen, so dass die finanziellen Mittel
im Haushalt nicht bereitgestellt wurden.
Der Bürgermeister
erklärt, dass für Herrn Schersch die Absenkung An der Alten Molkerei für 25.00
EUR umgesetzt wurde, so dass für ihn von zu Hause die Einkaufsmöglichkeiten zu
erreichen sind. Es ist jedoch unverhältnismäßig alle Bordsteine abzusenken. Die
Gemeinde wird jeden Fall entsprechend der Notwendigkeit neu entschieden. Es
wurden im Übrigen alle Bushaltestellen für Behinderte umgebaut, auch ohne
Fördermittel.
Es wird der Antrag
gestellt, die bereits vorhandene Absenkung, welche die Querung in der Kurve
ermöglicht, hochzusetzen. Da es eine Landesstraße ist, muss der Antrag bei der
Straßenbehörde in Stralsund gestellt werden.