TOP Ö 2: Einwohnerfragestunde

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.

 

Ein Bürger erkundigt sich, wie weit es mit dem B-Plan im Strandweg ist und ob den Gemeindevertretern das Kaufgutachten bekannt ist. Des Weiteren teilt er mit, dass die Straße nicht mehr befahrbar ist, da vom Eigentümer der Straße ein Tor gesetzt wurde.

Der Bürgermeister berichtet von einer Beratung im Oktober in Güstrow. Der Bürgerbeauftragte Herr Crone hat allen Anwohnern die Festlegungen der Beratung schriftlich mitgeteilt. Die Anwohner müssen verstehen, dass dieses Problem nur privatrechtlich zu lösen ist. Die Gemeinde kann das Problem nicht durch die Aufstellung eines B-Planes lösen. Das Kaufgutachten ist den Gemeindevertretern bekannt, weicht aber von den Vorstellungen des Straßeneigentümers ab.

Herr Meus bekräftigt die Ausführungen des Bürgermeisters. Das B-Planverfahren ist gestoppt, da es keine Problemlösung herbeiführt. Eine Enteignung ist nicht möglich. Die Gemeinde sichert den Anwohnern Unterstützung bei der Problemlösung zu.

 

Ein Bürger fragt, wann die Gemeinde Bauland zur Verfügung stellt.

Der Flächennutzungsplan liegt zur Zeit dem Landkreis Rostock zur Bestätigung vor. Sobald der Flächennutzungsplan bestätigt wurde, können die B-Pläne aufgestellt werden. Die bauwilligen Einwohner der Gemeinde können sich in der Bürgermeistersprechstunde nach dem Stand der Bauleitplanung erkundigen. Es liegen bereits Anträge auf Bauland junger Bürger der Gemeinde vor.

 

Ein Bürger möchte wissen, ob diesen Winter Schneezäune an der K 10 zwischen Elmenhorst und Lichtenhagen aufgestellt werden.

Der Bürgermeister wird die Information bei Frau Puchtinger einholen.    

 

Ein Bürger bedankt sich für die positiven Ereignisse in 2018 bei allen aktiv Beteiligten. Besonders hebt er die Baumaßnahme altersgerechtes Wohnen, den Baubeginn des Ärztehauses, die Organisation der Grünschnittverwertung und die Straßenreparaturen hervor. Fragen hat der Bürger allerdings zur Kulturarbeit in der Gemeinde. Der Kulturverein mit seinen 15 Mitgliedern ist 2019 nicht aktiv gewesen. Ist Herr Bahls der Vorsitzende des Kulturvereins? Die Kirche in Lichtenhagen bietet mehr kulturelle Angebote als die Gemeinde bzw. der Kulturverein. Der Landbote bietet nicht mehr ausreichend Informationen, bei Nachfragen zur Anschaffung des geplanten Beamers erhält man keine Antwort.

 

Herr Bahls teilt mit, dass er seit einem Jahr aus dem Kulturverein abgemeldet ist.

 

Herr Prof. Peseke berichtet von einer vor einigen Jahren ins Leben gerufenen Vortragsreihe mit hochkarätigen Vortragenden, die mangels Beteiligung eingestellt werden musste.

Herr Bahls erinnert an die Zusammenarbeit mit dem Volkstheater.

Der Bürgermeister nimmt Stellung:

Für Kulturarbeit in der Gemeinde ist der Sozialausschuss verantwortlich. Kulturarbeit ist in der Gemeinde allerdings nur möglich, wenn die Einwohner die Kulturangebote auch nutzen wollen. Die Einwohner müssen die Kultur selbst entwickeln und gestalten. Es reicht nicht, wenn die Gemeinde Kulturangebote „kauft“. Im Chor sind auch statt bislang 26 nur noch 11 Mitgliedern aktiv. Es fehlen junge Menschen, die sich einbringen wollen. Obwohl die freiwilligen Mittel immer weiter gekürzt werden, stellt die Gemeinde jedes Jahr finanzielle Mittel für die Vereinsarbeit zur Verfügung. Momentan wird das Gemeindezentrum gut von den Vereinen und Interessengruppen genutzt.

Der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Gotham erklärt, dass der Vorsitzende des Kulturvereins zur letzten Sozialausschusssitzung geladen war, aber nicht teilgenommen hat. Er weist darauf hin, dass der Sozialausschuss die Arbeit der Vereine befördern und unterstützen kann, aber nicht in die Vereinsarbeit eingreifen darf. Der Vorsitzende des Kulturvereins ist verantwortlich und Ansprechpartner für die Bürger. 

Herr Hennig fasst zusammen, dass zur Zeit kein funktionierender Kulturverein existiert. Die Interessengruppen/Vereine können sich an Herrn Gotham wenden.

 

Herr Schersch möchte wissen, warum die Bordsteine im Rosenwinkel nicht abgesenkt wurden. Es ist unzumutbar und gefährlich, dass die Straße in der Kurve nur schräg überquert werden kann.

Herr Meus: Die bestehende Absenkung an der Landesstraße ist ohne Antrag erfolgt. Die Landesbehörde hat eine Absenkung nicht genehmigt, da eine Querung im Kurvenbereich gefährlich ist.

Der Bauausschuss hat die erweiterte Absenkung nicht empfohlen, so dass die finanziellen Mittel im Haushalt nicht bereitgestellt wurden.  

Der Bürgermeister erklärt, dass für Herrn Schersch die Absenkung An der Alten Molkerei für 25.00 EUR umgesetzt wurde, so dass für ihn von zu Hause die Einkaufsmöglichkeiten zu erreichen sind. Es ist jedoch unverhältnismäßig alle Bordsteine abzusenken. Die Gemeinde wird jeden Fall entsprechend der Notwendigkeit neu entschieden. Es wurden im Übrigen alle Bushaltestellen für Behinderte umgebaut, auch ohne Fördermittel.

Es wird der Antrag gestellt, die bereits vorhandene Absenkung, welche die Querung in der Kurve ermöglicht, hochzusetzen. Da es eine Landesstraße ist, muss der Antrag bei der Straßenbehörde in Stralsund gestellt werden.