TOP Ö 12: F-Plan, 1. Änderung, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss-Nr. : 114-16/18

1.

Die zum Entwurf und zum 2. Entwurf der 1. Änderung des FNP 2004 abgegebenen   Stellungnahmen der Nachbargemeinden, der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

Die Abwägungsentscheidung vom 30.03.2017 gilt darüber hinaus fort.

2.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 wird hiermit beschlossen (Anlage 2).

Die zugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 ist beim Landrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


Herr Lange fragt nach, ob die Anlagen Bestandteil des Beschlusses sind, da die Kartengrundlage nicht aktuell ist.

Die Karten sind Bestandteil des Beschlusses. Die Aktualisierung der Karten durch das Katasteramt kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen, so Herr Hennig.   

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen