Sitzung: 13.09.2018 Gemeindevertretung Papendorf
Vorlage: IV/FV/30-0729/2018
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung, die mit dem 1.
Nachtragshaushalt noch erweitert wurde.
Alle Haushaltsansätze
sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.
Der Landkreis hat eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen. Beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden. Daneben besteht zusätzlicher Finanzbedarf bei den kommunalen Wohnungen.