Sitzung: 18.10.2018 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BE/BV/80-0527/2018
Beschluss Nr.:
113-22/18
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 02 „Gewerbegebiet I“ zu ändern. Der Änderungsbereich betrifft die
Brachflächen zwischen der Landesstraße 13/Dorfstraße und den neueren
Wohngrundstücken am Kiesweg (siehe Anlage). Die Planänderung dient der Umwidmung
bisher festgesetzter Gewerbegebietsflächen in Wohnbauflächen. Im straßennahen
Bereich der Landesstraße 13/Dorfstraße wird eine gemischte Nutzung
angestrebt. |
2. |
Die
im Privateigentum stehende Wegeverbindung zwischen Kiesweg und Plangebiet ist
als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen. |
3. |
Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren
gem. § 13b BauGB geändert werden. |
4. |
Der Flächennutzungsplan ist durch ersatzlose Streichung der
Wohngebietsdarstellung WA 1 zu ändern. |
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen
Im Bereich des B-Plans Nr. 2 konnte die plangemäße gewerbliche Nutzung
nicht verwirklicht werden. Bereits mehrfach wurde deshalb eine Nutzungsänderung
zum Wohnen angesprochen. Zurückliegend wurde dieses Konzept im Zusammenhang mit
einem gemeinschaftlichen Stützpunkt von Dienstleistung und Nachbarschaft
(Multiples Haus) verfolgt. Letzteres erwies sich aus förderrechtlichen Gründen
an diesem Standort als nicht umsetzbar.
Um die langjährige Brachfläche gleichwohl
einer baulichen Verwertung und Nutzung zuzuführen, wird nunmehr eine Änderung
des B-Plans mit dem Ziel angestrebt, hier zusätzliche Wohngrundstücke zu
erschließen.
Als Bedingung für die angestrebte
B-Planänderung wird eine Flächennutzungsplanänderung mit Streichung der
Wohnbaufläche WA 1, eine Prüfung verfügbarer erschlossener Standortreserven und
eine ausführliche Befassung mit den Entwicklungsbedürfnissen der Gemeinde im
Wohnbaubereich gefordert (Haushaltsgrößen, Wohnflächenausstattung,
Wohnflächenbedarf unter Berücksichtigung vorliegender Bevölkerungsprognosen,
Einwohner-Entwicklungsziel).
Im weiteren Verlauf der B-Planänderung
sollte eine Änderung der Gebietsbezeichnung erwogen werden.
Nach
Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |