Sitzung: 18.10.2018 Gemeindevertretung Ziesendorf
Vorlage: IV/FV/80-0522/2018
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Alle Haushaltsansätze
sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.
Der Landkreis hatte eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden.