TOP Ö 7: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2018

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Alle Haushaltsansätze sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.

Der Landkreis hatte eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden.