TOP Ö 8: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 138-21/18

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto Regenwasserkanalbenutzungsgebühren

 


Gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EURO bis 25.000 EURO.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenehieten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen