Sitzung: 23.08.2018 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0728/2018
Beschluss Nr.
: 136-21/18
Die
Gemeindevertretung stimmt der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach von
§ 24 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke 14/33 und 14/34, aus Flur 1 der
Gemarkung Sievershagen zu.
Der Kaufpreis
beträgt 15.486,11 €.
Die Gemeinde trägt
alle mit der Vorbereitung, notariellen Beurkundung und Durchführung des
Kaufvertrages verbundenen Kosten.
Die
Gemeindevertretung stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000,00€
zur Deckung des Kaufpreises zu.
Herr Kutschke
erläutert die Notwendigkeit dieses Beschlusses. Das Vorkaufsrecht soll ausgeübt
werden, weil die betroffenen Flächen für die öffentliche Straßennutzung
benötigt werden. Im Sinne der Sicherheit und Ordnung soll die Straße, auch in
ihrer vorhandenen Dimension aufrechterhalten und gesichert werden. Die Nutzung
der Gesamtfläche ist sinnvoll und geboten.
Zur Feststellung
des Kaufpreises wurde ein Verkehrswertgutachten beauftragt. Es wird die Frage
nach der Zulässigkeit des Gutachters in den Raum gestellt. Dies wird bejaht,
die Begründung hierzu wird nachgeliefert.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |