TOP Ö 6: Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke 14/31, 14/33, 14/34 aus Flur 1 in der Gemarkung Sievershagen; Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss Nr. : 136-21/18

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach von § 24 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke 14/33 und 14/34, aus Flur 1 der Gemarkung Sievershagen zu.

 

Der Kaufpreis beträgt 15.486,11 €.

 

Die Gemeinde trägt alle mit der Vorbereitung, notariellen Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten.

 

Die Gemeindevertretung stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000,00€ zur Deckung des Kaufpreises zu.

 


Herr Kutschke erläutert die Notwendigkeit dieses Beschlusses. Das Vorkaufsrecht soll ausgeübt werden, weil die betroffenen Flächen für die öffentliche Straßennutzung benötigt werden. Im Sinne der Sicherheit und Ordnung soll die Straße, auch in ihrer vorhandenen Dimension aufrechterhalten und gesichert werden. Die Nutzung der Gesamtfläche ist sinnvoll und geboten.

 

Zur Feststellung des Kaufpreises wurde ein Verkehrswertgutachten beauftragt. Es wird die Frage nach der Zulässigkeit des Gutachters in den Raum gestellt. Dies wird bejaht, die Begründung hierzu wird nachgeliefert.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen