TOP Ö 9: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Zschoch findet es positiv, dass nun auch die Arbeit des Gerätewarts finanziell anerkannt wird. Er regt an, auch die Einsätze der Kameraden zu vergüten, um neue Mitglieder zu gewinnen.   

 

Beschluss Nr. : 117-20/18

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu würdigen, erhalten diese Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt.

Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Stäbelow für den

Gemeindewehrführer: 170,00 Euro und

seine Stellvertretung:  85,00 Euro

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart oder auch der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen