Sitzung: 29.08.2018 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/40-0616/2018
Herr Zschoch findet es positiv, dass nun auch die Arbeit des Gerätewarts
finanziell anerkannt wird. Er regt an, auch die Einsätze der Kameraden zu
vergüten, um neue Mitglieder zu gewinnen.
Beschluss Nr.
: 117-20/18
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich
tätig. Um die besondere Verantwortung von Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit
im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu würdigen, erhalten diese
Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für
Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt.
Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Stäbelow für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro und
seine Stellvertretung: 85,00 Euro
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart oder auch der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
|
Nein-Stimmen |
|
Enthaltungen |