Sitzung: 29.08.2018 Gemeindevertretung Stäbelow
Vorlage: IV/FV/40-0609/2018
Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Alle
Haushaltsansätze sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.
Der Landkreis hat
eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen
beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen
bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen
werden.
Herr Schön fragt, was der WWAV beschlossen hat und ob eventuell nicht der WWAV, sondern der WBV gemeint sein könnte.