TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Amtsvorsteher begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Anwesenheit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 15 von 20 Ausschussmitgliedern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.