TOP Ö 8: Beteiligungsangebot Bürgerenergie Windpark Am Kannenberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister erläutert: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Windkraftbetreiber den Kommunen anbieten muss, sie am Ertrag zu beteiligen. Allerdings können die Gemeinden dann auch an den Kosten beteiligt werden. Der Hauptausschuss hat empfohlen, das Angebot abzulehnen, um die Gemeinde vor finanzieller und administrativer Überforderung zu schützen. Die Gemeinde müsste die unternehmerischen Risiken mittragen, hat aber keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Es ist nicht verhandelbar.  

 

Beschluss Nr.: 116-20/18

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, das als Anlage beigefügte Angebot einer 10%igen wirtschaftlichen Beteiligung der Bürgerenergie Windpark Am Kannenberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vom 25.04.2018 abzulehnen.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen