Sitzung: 29.08.2018 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/40-0614/2018
Der Bürgermeister erläutert: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der
Windkraftbetreiber den Kommunen anbieten muss, sie am Ertrag zu beteiligen.
Allerdings können die Gemeinden dann auch an den Kosten beteiligt werden. Der
Hauptausschuss hat empfohlen, das Angebot abzulehnen, um die Gemeinde vor
finanzieller und administrativer Überforderung zu schützen. Die Gemeinde müsste
die unternehmerischen Risiken mittragen, hat aber keinen Einfluss auf die
Geschäftsführung. Es ist nicht verhandelbar.
Beschluss Nr.:
116-20/18
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, das als Anlage beigefügte
Angebot einer 10%igen wirtschaftlichen Beteiligung der Bürgerenergie Windpark
Am Kannenberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vom 25.04.2018 abzulehnen.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |