TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Von 13 Gemeindevertretern sind zunächst 8, ab TOP 5 dann 9 Gemeindevertreter anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.