TOP Ö 11: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2018

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Amtsvorsteher unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst waren in der Planung bereits berücksichtigt.

Die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis werden gegenüber der Planung um ca. 9.000 EUR höher erwartet. Die Einnahmen aus Gebühren liegen zum Teil erst bei ca. 30 % des erwarteten Jahresaufkommens, was aber den Erfahrungswerten der zurückliegenden Jahre entspricht.

Die Ausgaben für die Mitbearbeitung des Standesamtes an die Hansestadt Rostock sind erstmals rückläufig.

Innerhalb der umlagefinanzierten Produkte (Bauhof und Amtsschulen) kommt es punktuell zu Verschiebungen. Die Budgets selbst werden nicht überschritten.