Sitzung: 21.06.2018 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Vorlage: IV/FV/10-0387/2018
Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Amtsvorsteher unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Die Ergebnisse der
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst waren in der Planung bereits
berücksichtigt.
Die Zuweisungen für
den übertragenen Wirkungskreis werden gegenüber der Planung um ca. 9.000 EUR
höher erwartet. Die Einnahmen aus Gebühren liegen zum Teil erst bei ca. 30 %
des erwarteten Jahresaufkommens, was aber den Erfahrungswerten der
zurückliegenden Jahre entspricht.
Die Ausgaben für die
Mitbearbeitung des Standesamtes an die Hansestadt Rostock sind erstmals
rückläufig.
Innerhalb der umlagefinanzierten Produkte (Bauhof und Amtsschulen) kommt es punktuell zu Verschiebungen. Die Budgets selbst werden nicht überschritten.