TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 8 von 13 Gemeindevertretern anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.