TOP Ö 8: Sachstandsbericht - Neubau Sporthalle Warnowschule

 

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ der Gemeinde Papendorf erfolgte in der Gemeindevertretersitzung am 03.05.2018. Nach Ausfertigung der Unterlagen zum B-Plan ist die Bekanntmachung der Satzung möglich. In Hinblick auf die bauliche Ausführung des Vorhabens wird die Realisierung der im B-Plan festgelegten Kompensationsmaßnahmen erforderlich.   

 

Auf Grundlage des am 29.03.2018 genehmigten Raum- und Funktionsprogrammes und auf Basis des abgeschlossenen Bauleitplanverfahrens werden die Bauunterlagen für die Z-Bau-Prüfung beim BBL-MV und für das Bauantragsverfahren beim Landkreis Rostock überarbeitet und fertig gestellt. Darüber hinaus aktualisiert aib-Bauplanung das erforderliche Kostendatenblatt (letzter Stand 15.09.2016), da die Steigerungen bei Baupreisen und Baukosten in den Baugewerken seit der Entwurfserarbeitung um bis zu 20% zugenommen haben.

In der kommenden Schul- und Bauhofausschusssitzung, voraussichtlich am 30.08.2018, ist über die zu erwartenden Mehrkosten neu zu beschließen, da die ursprünglich kalkulierten Investitionskosten in Höhe von 3.670.334€, Stand 15.09.2016, überschritten werden.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 1,349 Mio Euro für das Projekt „Schulsporthalle am Campus“ bewilligt. Dieser Betrag ist nicht ausreichend und soll nachverhandelt werden.

 

Herr Willert berichtet über ein mit Herrn Bittl (Dezernent für Wirtschaft und Bau des Landkreises Rostock) geführtes Gespräch. Herr Bittl bestätigte die Förderfähigkeit über das Landwirtschaftsamt für die Planung und Errichtung der Außenanlagen. Daher sollte umgehend mit der Planung dieser begonnen werden.

Herr Kaiser erwidert, dass die Gemeinde Papendorf zunächst eine Kostenplanung erarbeiten muss. Ein Beschluss über die Errichtung die Außenanlagen kann dann frühestens im nächsten Schul- und Bauhofausschuss am 30.08.2018 gefasst werden, wenn eine konkrete Planung sowie eine detaillierte Kostenschätzung vorliegen.