TOP Ö 1: Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende Herr Kaiser eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 10 der 12 Ausschussmitglieder anwesend. Beschlussfähigkeit ist also gegeben.